UNSERE LEISTUNGEN

Für uns als unabhängiges Privatunternehmen stehen die Anforderungen und Bedürfnisse unserer Auftraggeber:innen im Mittelpunkt. Neben unseren Hauptleistungen in den Bereichen Gutachten und Schadenbesichtigung stehen wir mit ebenso kompetenter, flexibler und unbürokratischer Beratung bei technischen Fragen und Problemen in allen Feldern des Kfz-Wesens zur Seite:

📞 +43 / 1 / 7346633

office@schadenlogistik.com

🚙 an unserem Drive-in in Wien

📍 bei Ihnen vor Ort, denn unser Team ist in ganz Österreich unterwegs

DIE KOPPENSTEINER-SERVICES

Gutachten

Wir erstellen Gutachten für Pkw, Lkw, Motorräder, E-Roller, Mopeds, Motorfahrräder, E-Bikes, Fahrräder, Anhänger, Busse, Land- und Baumaschinen, Wohnmobile, Sonderfahrzeuge, Oldtimer und mehr. Unser Team aus Kfz-Sachverständigen besichtigt flexibel in der Werkstätte, auf der Straße nach Terminvereinbarung oder direkt in unserem Drive-in ohne Terminvereinbarung.

Was wir begutachten:

  • Unfallschäden wie Haftpflicht- oder Kaskoschäden
  • Wildschäden inkl. Sicherung von Wildspuren
  • Lackschäden: Ursachenerhebung, Lackschichtdickenmessung, Lackanalysen
  • Parkschäden mit genauer Analyse von vorhandenen Abriebspuren
  • Motor- und Aggregateschäden inkl. Materialanalysen, Verschleiß- und Bruchuntersuchungen oder Verbrauchsmessungen
  • Bauschäden: die z. B. im Zusammenhang mit Unfällen entstanden sind
  • Elementarschäden wie Hagelschäden oder Sturmschäden

Wert-Schätzungen

Wie wird der aktuelle Marktwert eines Fahrzeuges beziffert? Zahlenbasierte Antworten liefern unsere Wert-Schätzungen:

  • Bewertung von Kraftfahrzeugen, Oldtimern, Bau- und Landmaschinen, Spezial- und Sonderfahrzeugen, Anhängern und mehr
  • Novagutachten
  • Zollgutachten: für die Einfuhr und Verzollung importierter Fahrzeuge
  • Rücknahmebewertung: z. B. für die Retournierung von Leihfahrzeugen an Händler:innen – unter Berücksichtigung der geltenden ÖNORM V 5080
  • Wertermittlung: für eingezogene Leasingfahrzeuge zur Bestimmung des Mindesterlöses laut ÖNORM V 5080
  • Verlassenschaftsgutachten
  • Kaskoantragsbesichtigungen

Rechnungsprüfungen

Weichen die tatsächlichen Reparaturkosten vom erstellten Sachverständigengutachten ab, kann die Versicherung eine Rechnungsprüfung veranlassen. Dabei überprüfen wir alle Posten der Kfz-Reparaturrechnungen bezüglich der Teilepreise und Arbeitszeiten nach Aktenlage auf Plausibilität. Bei erhöhten Rechnungen erfolgt eine Rücksprache mit den Auftraggebenden beziehungsweise den Rechnungsstellenden in den Werkstätten.

Kausalitätsprüfungen

Es kommt vor, dass die Sachlage nach einem Fahrzeug-Unfall nicht eindeutig nachvollziehbar ist. Im Rahmen einer Plausibilitäts- und Kausalitätsprüfung ermitteln wir, ob der angegebene Unfallhergang mit dem Schadensbild korrespondiert. Es wird untersucht, ob die Schadensbilder zueinander passen und ob der Schaden wie angegeben entstanden sein kann. Weiters wird untersucht, ob es sich um mehrere unabhängige, sich überlagernde Schäden handelt oder ob es sich um einen Vorschaden handeln könnte. Sollte eine Unfallrekonstruktion erforderlich sein, arbeiten wir mit erfahrenen Kolleg:innen auf diesem Gebiet zusammen.

Reparaturqualitätsprüfungen

In ausgewählten Fällen werden reparierte Fahrzeuge im Auftrag der regulierenden Versicherung nachbesichtigt. Dies dient der Prüfung, ob die in Rechnung gestellten Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden. Dabei kontrollieren wir die Reparaturqualität und die durchgeführten Arbeiten auf fachliche Korrektheit sowie die Übereinstimmung mit der Abrechnung. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Reparatur wird die tatsächlich erbrachte Leistung kalkuliert und mit der Reparaturwerkstätte ein entsprechender Rechnungsabzug vereinbart.

Großwerkstätten-Services

Nach individueller Vereinbarung bieten wir auch spezielle Besichtigungsleistungen in und für Großwerkstätten an. Je nach gewünschtem Service ist zum Beispiel immer eine Person aus unserem Sachverständigen-Team vor Ort und kann somit mögliche Besichtigungen unmittelbar durchführen. Damit reduziert sich der Zeitaufwand für die Gutachtenerstellung und auch die Wartezeit für die Geschädigten.

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